Stellungnahme des BiM-Betriebsrats zur Änderung der Regelung zur ärztlichen Krankmeldung

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Der BiM-Betriebsrat hat schriftlich wie auch in einem Gespräch mit der Geschäftsleitung gegen die Änderung der Krankmeldung protestiert. Die Neuerung stellt eine bedenkliche Verschlechterung der innerbetrieblichen Regelungen dar. Wir sehen es natürlich als notwendig, lebbare und unmissverständliche Regelungen in der BiM zu praktizieren. Gegen diese erneute Bürokratisierung und den kollektiven Misstrauensvorschuss sprechen wir uns als Belegschaftsvertretung jedoch entschieden aus.

Am 31.8.2022 hat Geschäftsführer Mario Rieder geschrieben: „Ich verstehe, dass das bei kurzzeitigen körperlichen Beschwerden oder Erkrankungen oft als zusätzliche Erschwernis erfahren wird und in etlichen Fällen zu an sich vermeidbaren Arztbesuchen führt.“  „Ich sehe das als Schritt der Entbürokratisierung sowie als Zeichen des wechselseitigen Vertrauens“.

Nun wird also – in der jetzigen Situation, in der viele Kolleg:innen mehrfach belastet sind! – diese Erschwernis wieder eingeführt, das Vertrauen weicht wieder dem Misstrauen und die Bürokratisierung wird für alle wieder massiv erhöht.

Unter der derzeitigen schlechten Gesundheitssituation im Betrieb leiden Mitarbeiter:innen in ganz Wien, an den Schulstandorten genauso wie in der Zentrale. Teamleitung werden an oder über den Rand des Burnouts gebracht, weil sie nicht mehr wissen, wen sie einteilen sollen und vor den Krankmeldungswellen kapitulieren. Pädagog:innen werden krank durch die massive Arbeitsbelastung, weil kranke Kolleg:innen nicht durch Springer:innen ersetzt werden.

Wir haben als Betriebsrat schon vielfach darauf hingewiesen und immer wieder, auch in Betriebsversammlungen gemeinsam mit vielen Mitarbeiter:innen, Lösungsvorschläge erarbeitet, von denen nur ein Bruchteil umgesetzt wurde.

Wir wissen: Misstrauenskultur, überbordende Bürokratie und unnötige Erschwernisse sind Teil des Problems, nicht der Lösung. Der derzeit beschrittene Weg geht auf die gesundheitlichen Kosten der Mitarbeiter:innen. Und sie alle sind das Herz der BiM.

Krankmeldung bis 08:30 Uhr?

Es ist arbeitsrechtlich nicht richtig, dass man sich bis spätestens 08:30 Uhr krankmelden muss, falls der Dienstbeginn später ist. Es kann ja auch sein, dass man eine Erkrankung erst später merkt, z.B. weil man erst um 9 Uhr aufsteht oder der Kreislauf am Arbeitsweg zusammenbricht. Es dürfen dann bei späterer Krankmeldung der betroffenen Kollegin keine Nachteile entstehen!

Richtig ist, dass man eine Dienstverhinderung melden muss, sobald man von ihr weiß. Und natürlich ist es für den derzeitigen innerbetrieblichen Ablauf sinnvoll, wenn die Krankmeldung bis 08:30 Uhr in der Zentrale gemeldet ist (falls möglich), um etwaige Springer-Zuteilungen machen zu können.

Zum Thema „Abmeldung bei der Krankenkasse“

Laut direkter Information der ÖGK, die der Betriebsrat eingeholt hat, ist es nicht richtig, dass bei Nichtbringen einer Arztbestätigung automatisch bei der Sozialversicherung abgemeldet werden muss. Eine Abmeldung mit dieser Begründung ist laut Auskunft der ÖGK nur nach Ende der Entgeltfortzahlungs- sowie Krankengeldansprüche notwendig. Ob der Dienstgeber die ersten Tage eines Krankenstands auch ohne ärztliche Krankmeldung akzeptiert oder nicht, ist lediglich eine Entscheidung des Dienstgebers. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gesteht dem Arbeitgeber hier Spielraum zu, den Mitarbeiter:innenfreundliche Dienstgeber auch gerne nützen, dies ist in vielen Unternehmen landauf-landab gelebte Praxis.

Eventuelle (Vor)Krankenstandstage, die von der ÖGK dadurch nicht erfasst werden, können laut Auskunft der ÖGK in seitens des Dienstgebers bei der ÖGK korrigiert werden. Hunderte Unternehmen in Österreich praktizieren dies so, u.a. auch die ÖGK selbst, deren Dienstnehmer:innen bis zum 3 Tag ohne ärztliche Krankmeldung zuhause bleiben können.

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